Private Krankenkasse
Erstattet oft vollständig, wenn ärztlich verordnet und durch einen Diätassistenten durchgeführt. Tarif vorab prüfen.
Die gute Nachricht zuerst: Bei einer medizinischen Diagnose übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen 75–100 % der Kosten einer Ernährungstherapie. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert – und wie ich Sie beim Antrag unterstütze.
Ernährungstherapie bei einer ernährungsmedizinischen Diagnose ist eine sogenannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§43 SGB V). Die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen sie – typischerweise mit 75–100 % der Kosten.
Eine Kostenübernahme über §43 SGB V kommt bei vielen ernährungsmedizinischen Indikationen in Betracht – zum Beispiel:
Ob Ihre konkrete Diagnose bezuschusst wird und in welcher Höhe, entscheidet Ihre Krankenkasse. Im kostenlosen Vorgespräch ordne ich ein, ob ein Antrag bei Ihnen Sinn ergibt.
Ihre Haus- oder Fachärztin bestätigt kurz, dass eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist. Eine Vorlage stelle ich Ihnen bereit.
Viele Kassen möchten den Antrag vorab – mit der Bescheinigung. Ich helfe Ihnen, ihn korrekt einzureichen und die Genehmigung abzuwarten.
Wir führen die Beratungen per Video-Sprechstunde durch. Sie erhalten von mir ordnungsgemäße Rechnungen.
Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnungen bei Ihrer Kasse ein – der bewilligte Anteil wird Ihnen erstattet.
Erstattet oft vollständig, wenn ärztlich verordnet und durch einen Diätassistenten durchgeführt. Tarif vorab prüfen.
Für Beamtinnen und Beamte: Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit. Ich stelle Ihnen eine korrekte Rechnung aus.
Ohne Diagnose: Zertifizierte Präventionskurse bezuschussen die Kassen mit 80–100 %. Ein ZPP-zertifizierter Kurs ist in Vorbereitung.
| Erstgespräch (60 Min.) | 120 € |
| Folgetermin (30 Min.) | 85 € |
Heilbehandlungen durch staatlich anerkannte Diätassistenten sind umsatzsteuerfrei (§4 Nr. 14 UStG). Sie erhalten vor Beginn immer einen klaren Kostenvoranschlag.
Wichtig & ehrlich: Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse erstattet, entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Diese Seite informiert allgemein und ist keine verbindliche Erstattungszusage. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kasse nach – oder lassen Sie es uns gemeinsam im Vorgespräch klären.
Bei einer medizinischen Diagnose (z. B. Adipositas, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Diabetes Typ 2, Fettstoffwechselstörung) bezuschussen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Ernährungstherapie mit 75–100 % – in der Regel über §43 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Die verbindliche Auskunft gibt immer Ihre Krankenkasse.
Eine kurze Bestätigung Ihrer Haus- oder Fachärztin, dass eine Ernährungstherapie aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Sie ist die Grundlage für den Kassenzuschuss – beim Antrag unterstütze ich Sie, eine Vorlage gibt es dazu.
Erstgespräch (60 Min.): 120 €. Folgetermin (30 Min.): 85 €. Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG. Bei vielen Diagnosen erstattet die Kasse einen Großteil zurück.
Private Versicherungen erstatten häufig vollständig, wenn die Therapie ärztlich verordnet ist und ein anerkannter Heilberuf (Diätassistent) sie durchführt. Prüfen Sie vorab Ihren Tarif. Auch die Beihilfe erstattet bei medizinischer Notwendigkeit.