Gesetzliche Krankenkasse: Zuschuss über §43 SGB V

Ernährungstherapie bei einer ernährungsmedizinischen Diagnose ist eine sogenannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§43 SGB V). Die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen sie – typischerweise mit 75–100 % der Kosten.

Voraussetzungen

  • Eine medizinische Diagnose, bei der Ernährung therapeutisch wirkt
  • Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Haus- oder Facharzt)
  • Durchführung durch eine anerkannte Fachkraft – staatlich anerkannter Diätassistent

Höhe & Umfang

  • In der Regel 75–100 % Zuschuss je Termin
  • Gängiger Umfang: ca. 5–10 Termine pro Therapie
  • Genaue Höhe und Deckelung sind kassenabhängig

Bei diesen Diagnosen wird häufig bezuschusst

Eine Kostenübernahme über §43 SGB V kommt bei vielen ernährungsmedizinischen Indikationen in Betracht – zum Beispiel:

Ob Ihre konkrete Diagnose bezuschusst wird und in welcher Höhe, entscheidet Ihre Krankenkasse. Im kostenlosen Vorgespräch ordne ich ein, ob ein Antrag bei Ihnen Sinn ergibt.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Kostenübernahme

1. Notwendigkeitsbescheinigung holen

Ihre Haus- oder Fachärztin bestätigt kurz, dass eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist. Eine Vorlage stelle ich Ihnen bereit.

2. Antrag bei der Kasse stellen

Viele Kassen möchten den Antrag vorab – mit der Bescheinigung. Ich helfe Ihnen, ihn korrekt einzureichen und die Genehmigung abzuwarten.

3. Therapie starten

Wir führen die Beratungen per Video-Sprechstunde durch. Sie erhalten von mir ordnungsgemäße Rechnungen.

4. Rechnung einreichen & Erstattung erhalten

Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnungen bei Ihrer Kasse ein – der bewilligte Anteil wird Ihnen erstattet.

Private Krankenkasse

Erstattet oft vollständig, wenn ärztlich verordnet und durch einen Diätassistenten durchgeführt. Tarif vorab prüfen.

Beihilfe

Für Beamtinnen und Beamte: Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit. Ich stelle Ihnen eine korrekte Rechnung aus.

Prävention (§20 SGB V)

Ohne Diagnose: Zertifizierte Präventionskurse bezuschussen die Kassen mit 80–100 %. Ein ZPP-zertifizierter Kurs ist in Vorbereitung.

Preise für Selbstzahler

Erstgespräch (60 Min.)120 €
Folgetermin (30 Min.)85 €

Heilbehandlungen durch staatlich anerkannte Diätassistenten sind umsatzsteuerfrei (§4 Nr. 14 UStG). Sie erhalten vor Beginn immer einen klaren Kostenvoranschlag.

Wichtig & ehrlich: Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse erstattet, entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Diese Seite informiert allgemein und ist keine verbindliche Erstattungszusage. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kasse nach – oder lassen Sie es uns gemeinsam im Vorgespräch klären.

Häufige Fragen

Kosten & Erstattung – kurz beantwortet

Zahlt die Krankenkasse die Ernährungsberatung?

Bei einer medizinischen Diagnose (z. B. Adipositas, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Diabetes Typ 2, Fettstoffwechselstörung) bezuschussen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Ernährungstherapie mit 75–100 % – in der Regel über §43 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Die verbindliche Auskunft gibt immer Ihre Krankenkasse.

Was ist eine Notwendigkeitsbescheinigung?

Eine kurze Bestätigung Ihrer Haus- oder Fachärztin, dass eine Ernährungstherapie aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Sie ist die Grundlage für den Kassenzuschuss – beim Antrag unterstütze ich Sie, eine Vorlage gibt es dazu.

Was kostet es als Selbstzahler?

Erstgespräch (60 Min.): 120 €. Folgetermin (30 Min.): 85 €. Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG. Bei vielen Diagnosen erstattet die Kasse einen Großteil zurück.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten?

Private Versicherungen erstatten häufig vollständig, wenn die Therapie ärztlich verordnet ist und ein anerkannter Heilberuf (Diätassistent) sie durchführt. Prüfen Sie vorab Ihren Tarif. Auch die Beihilfe erstattet bei medizinischer Notwendigkeit.

Lassen Sie uns Ihren Antrag gemeinsam klären

Im kostenlosen 15-Minuten-Vorgespräch sage ich Ihnen ehrlich, ob bei Ihrer Diagnose ein Kassenzuschuss realistisch ist – und wie wir den Antrag richtig aufsetzen.