Leistung 1

Einzelberatung – persönlich per Video-Sprechstunde

Die klassische Form: Sie kommen mit einem Anliegen, einer Diagnose oder einer Frage – und wir entwickeln gemeinsam einen Weg.

Beratungen finden per Video-Sprechstunde statt – ortsunabhängig in ganz Deutschland. Das ist nachweislich genauso wirksam wie eine Beratung vor Ort und spart Anfahrt und Wartezimmer. Für Patientinnen und Patienten im näheren Umkreis sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich. Mehr zur Online-Ernährungstherapie →

Erstgespräch (60 Minuten)

  • Ausführliche Anamnese: Vorgeschichte, Diagnosen, Medikamente, Laborwerte
  • Analyse Ihrer aktuellen Ernährungsgewohnheiten
  • Klärung Ihrer Ziele und Erwartungen
  • Erste konkrete Empfehlungen, die Sie sofort umsetzen können
  • Plan für die nächsten Termine

Folgetermine (30–45 Minuten)

  • Auswertung Ihrer Erfahrungen seit dem letzten Termin
  • Anpassung des Ernährungsplans bei Bedarf
  • Lösung konkreter Hindernisse („Kantine", „Schichtdienst", „Reise")
  • Stabilisierung von Erfolgen, Vorbereitung auf den Alltag ohne Begleitung

Preise (Selbstzahler)

Erstgespräch (60 Min.)120 €
Folgetermin (30 Min.)85 €

Gut zu wissen: Bei vielen ernährungsmedizinischen Diagnosen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse 75–100 % dieser Kosten (§43 SGB V). Voraussetzung ist eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes – ich unterstütze Sie beim Antrag.

Sie erhalten vor Beginn jeder Beratung einen klaren Kostenvoranschlag. Alle Preise verstehen sich umsatzsteuerfrei (§4 Nr. 14 UStG).

Kostenübernahme der Krankenkasse

Bei Diagnosen wie Adipositas, Diabetes Typ 2, Fettstoffwechselstörung, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder nach bariatrischer OP übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen 75–100 % der Beratungskosten – meist über §43 SGB V.

Voraussetzung ist eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes. Ich helfe Ihnen, den Antrag korrekt zu stellen. Alle Details: Kosten & Krankenkasse →

Antrag besprechen
Leistung 2

Strukturierte Programme – mehrwöchige Begleitung

Wenn Sie ein konkretes Ziel haben (Vorbereitung auf eine bariatrische OP, Nachsorge nach bariatrischer OP oder Begleitung bei CED), brauchen Sie keine einzelnen Termine – Sie brauchen einen Plan, der über Monate läuft.

Min. 6 Monate · Min. 6 Beratungseinheiten

Adipositas-OP-Vorbereitung nach MMK

Vor jeder bariatrischen Operation verlangt die aktuelle Leitlinie ein Multimodales Konzept (MMK) über mindestens 6 Monate mit mindestens 6 ernährungstherapeutischen Beratungseinheiten – parallel zu einem strukturierten Bewegungsprogramm. Ich begleite Sie ernährungstherapeutisch durch diesen Prozess und stelle Ihnen die für die Kostenübernahme erforderliche Dokumentation bereit.

  • Mindestens 6 Beratungseinheiten über 6 Monate (leitliniengerecht)
  • Strukturierte Verlaufsdokumentation für Adipositaszentrum und Krankenkasse
  • Bewegungsprogramm muss parallel laufen (Nachweis durch Sie/Ihren Trainer)
  • Spezifische Anforderungen Ihres Adipositaszentrums werden berücksichtigt – bitte vorab dort erfragen
545 € Anfragen

Bei Krankenkassen-Genehmigung über §43 SGB V meist nur Eigenanteil.

In Planung · Live-Videocalls · Kleingruppe

CED-Online-Kleingruppentherapie

Für Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: 6 strukturierte Live-Videocalls in einer geschützten Kleingruppe von 4–6 Personen mit gleichem Erkrankungsbild. Sie profitieren vom Austausch mit anderen Betroffenen und einer durchgängigen Begleitung über mehrere Wochen.

  • 6 Live-Videocalls in fester Kleingruppe (4–6 Personen)
  • Getrennte Gruppen für Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
  • Verträglichkeitsanalyse + Mikronährstoff-Strategie
  • Plan für Schub-Situationen + Wiedereinstiegs-Schema
  • Druckfertige Unterlagen und Arbeitsmaterialien

Das Programm startet, sobald sich eine Kleingruppe gefunden hat. Lassen Sie sich unverbindlich auf die Interessentenliste setzen.

Warum ein Programm besser wirkt als Einzeltermine

Bei chronischen oder komplexen Diagnosen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Ziel erreichen, deutlich höher, wenn Sie strukturiert über mehrere Monate begleitet werden – statt sich für jeden einzelnen Termin neu motivieren zu müssen. Programme sind günstiger pro Termin, sichern Ihnen feste Slots und enthalten Support zwischen den Treffen.

Leistung 3

Für Ärztinnen, Internisten und Kliniken

Sie suchen eine zuverlässige Adresse, an die Sie Patientinnen und Patienten überweisen können – mit kurzen Wartezeiten, klaren Berichten und transparenter Therapieplanung?

Verlässliche Terminvergabe

Ihre Patientinnen und Patienten erhalten zeitnah einen Erstgesprächs-Termin per Video-Sprechstunde – bei Bedarf nach Absprache auch als Hausbesuch.

Strukturierte Berichte

Sie erhalten nach Erstgespräch und nach Therapieende einen kompakten Bericht mit Anamnese, Plan und Ergebnis – auf Wunsch DMP-konform.

Klare Indikationen

Spezialisierung auf Adipositas, Bariatrie, CED, Stoffwechselerkrankungen, GLP-1-Begleitung und Risikostratifizierung.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Erfahren Sie in einem unverbindlichen 15-Minuten-Gespräch, wie wir gemeinsam Ihre Patientinnen und Patienten optimal betreuen können.

Wichtig zu wissen

Wer zahlt was? Gesetzliche und private Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten 75–100 % der Kosten einer Ernährungstherapie über §43 SGB V – bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit.

  • Hausärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Formular oder formloses Schreiben)
  • Bei vielen Kassen vorab Antrag stellen, Genehmigung abwarten
  • Sie zahlen zunächst selbst, reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein
  • Gängiger Umfang: 5–10 Termine pro Therapie

Private Krankenkassen (PKV)

Private Krankenkassen erstatten in der Regel vollständig, wenn die ernährungsmedizinische Therapie ärztlich verordnet ist und ein anerkannter Heilberuf (Diätassistent) sie durchführt. Vorab Tarif prüfen.

Beihilfe (Beamtinnen und Beamte)

Beihilfe erstattet bei medizinischer Notwendigkeit. Bedingungen je Bundesland unterschiedlich – ich stelle Ihnen eine korrekte Rechnung aus.

Anerkennung der Krankenkassen

Meine Qualifikation als staatlich anerkannter Diätassistent ist von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt – inklusive Zertifizierung gemäß §20 SGB V (Präventionskurse), sofern relevant.

Hinweis: Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab. Verbindliche Auskunft zur Erstattung gibt immer Ihre Krankenkasse.